ODCCP

UN logo

UNCJIN

Kongress der Vereinten Nationen

Der Zehnte Kongress: Bewältigung der Herausforderungen der grenzüberschreitenden Kriminalität

Datum und Tagungsort

Der Tagungsteil auf hoher Ebene

Ergebnis des Kongresses

Untergeordnete Treffen, Symposien und Ausstellungen

Sprachen

Vorläufige Verfahrensregelungen

Regionale Treffen zur Vorbereitung

Dokumentation

Berichte und Arbeitspapiere

Teilnahme und Anmeldung

Teilnahmegebühr

Information

Suche

Site Map

Letzte Änderung:
 17. März 2000

ZEHNTER KONGRESS DER VEREINTEN NATIONEN FÜR VERBRECHENSVERHÜTUNG UND DIE BEHANDLUNG STRAFFÄLLIGER

Berichte und Arbeitspapiere

Die Delegationen der Regierungen werden aufgerufen, nationale Berichte* und Darstellungen zu den vom Kongress zu behandelnden Themen einzureichen. Spezialabteilungen und andere Organe der Vereinten Nationen können schriftliche Beiträge zu einzelnen Aspekten der Tagesordnung innerhalb ihrer Bereiche bereitstellen. Andere zwischenstaatliche Organisationen und NGOs, Beobachter und einzelne Experten können auch entsprechtende Berichte einreichen

So weit wie möglich sollten die Berichte präzise Empfehlungen zur Betrachtung durch den Kongress und zur Annahme der Erklärung beinhalten. Desweiteren sollten sie sachdienliche Forschungsergebnisse, Beispiele für Anwendungen in der Praxis und Empfehlungen für nachfolgende Handlungen enthalten. Zudem sollte aufgezeigt werden, inwiefern die den Bericht unterbreitende Partei zur Förderung der gemeinsamen Ziele und Strategien der Vereinten Nationen und anderer Teilnehmer beitragen kann.

Ein Dokument mit dem Titel "Informationen für Teilnehmer" wurde vom Sekretariat am Anfang des Jahres 2000 herausgegeben. Dieses beinhaltet Einzelheiten zur Organisation, der Verteilung und dem Format von zu unterbreitenden Arbeitsberichten. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: http://www.uncjin.org/Documents/10thcongress/10cNatRep/10cnatrep.html

* Berichte werden in den/der Sprache/n verteilt, in denen sie eingereicht werden, daß heißt, in einer odere mehreren offieziellen Sprachen des Kongresses (siehe oben)

Teilnahme und Anmeldeverfahren

Alle Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten sind eingeladen, am Kongress teilzunehmen. Die Generalversammlung hat erneut alle Mitgliedstaaten eingeladen, am Tagungsteil auf hoher politischer Ebene mit Staats- oder Regierungsoberhäuptern, Ministern oder Generalstaatsanwälten teilzunehmen

Gemäß den vorläufigen Verfahrensregeln des Kongresses, dürfen Vertreter von Organisationen, die von der Generalversammlung eine permanente Einladung erhalten haben, als stimmrechtlose Beobachter in Sitzungen und an der Arbeit aller internationalen Konferenzen, die unter ihrer Schirmherrschaft stattfinden, teilnehmen.

Repräsentanten der Organe und Spezialabteilungen der Vereinten Nationen, sowie von anderen internationalen Organisationen ernannte Beobachter werden auf den Kongress eingeladen. Entsprechend können zum Kongress eingeladene Repräsentanten von NGOs, sowohl die, die eine beratende Stellung am Wirtschafts- und Sozialrat haben, als auch andere, als stimmrechtlose Beobachter an den Diskussionen des Kongresses teilnehmen.

Einzelne Fachleute auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung, der Rechtspflege und der Behandlung von Straffälligen, die ihr Interesse an einer Teilnahme deutlich gemacht und ihre fachlichen Qualifikationen dargestellt haben, können vereinzelt vom Generalsekretär eingeladen werden und stimmrechtlos an den verschiedenen Kongressaktivitäten teilnehmen.

Teilnahmegebühr

Die Vereinten Nationen werden die Reisekosten von je einem, von der Regierung ernannten Delegierten aus den 48 am wenigsten entwickelten Ländern übernehmen. Diese Länder sind:

Afghanistan, Angola, Bangladesh, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Kambodscha, Cape Verde, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, die Komoren, der Kongo, Djibouti, Equatorial Guinea, Eritrea, Äthiopien, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Kiribati, die Volksrepublik Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, die Maldiven, Mali, Mauritania, Mozambique, Myanmar, Nepal, Niger, Rwanda, Samoa, Sao Tome und Principe, Sierra Leone, die Solomonen, Somalia, der Sudan, Togo, Tuvalu, Uganda, die Vereinigte Republik Tansania, Vanuatu, Yemen und Zambia.

Die Vereinten Nationen übernehmen keine Kosten der Kongressteilnahme. Diese sollten von den Teilnehmern oder deren jeweiligen Regierungen getragen werden. Es gibt keine Gebühr für die Kongressteilnahme.