| ZEHNTER KONGRESS DER VEREINTEN NATIONEN FÜR VERBRECHENSVERHÜTUNG UND DIE
BEHANDLUNG STRAFFÄLLIGER
Berichte und
Arbeitspapiere
Die Delegationen der Regierungen werden
aufgerufen, nationale Berichte* und
Darstellungen zu den vom Kongress zu behandelnden Themen einzureichen. Spezialabteilungen
und andere Organe der Vereinten Nationen können schriftliche Beiträge zu einzelnen
Aspekten der Tagesordnung innerhalb ihrer Bereiche bereitstellen. Andere
zwischenstaatliche Organisationen und NGOs, Beobachter und einzelne Experten können auch
entsprechtende Berichte einreichen
So weit wie möglich sollten die Berichte
präzise Empfehlungen zur Betrachtung durch den Kongress und zur Annahme der Erklärung
beinhalten. Desweiteren sollten sie sachdienliche Forschungsergebnisse, Beispiele für
Anwendungen in der Praxis und Empfehlungen für nachfolgende Handlungen enthalten. Zudem
sollte aufgezeigt werden, inwiefern die den Bericht unterbreitende Partei zur Förderung
der gemeinsamen Ziele und Strategien der Vereinten Nationen und anderer Teilnehmer
beitragen kann.
Ein Dokument mit dem Titel "Informationen für Teilnehmer" wurde vom
Sekretariat am Anfang des Jahres 2000 herausgegeben. Dieses beinhaltet Einzelheiten zur
Organisation, der Verteilung und dem Format von zu unterbreitenden Arbeitsberichten.
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: http://www.uncjin.org/Documents/10thcongress/10cNatRep/10cnatrep.html
* Berichte werden in den/der Sprache/n
verteilt, in denen sie eingereicht werden, daß heißt, in einer odere mehreren
offieziellen Sprachen des Kongresses (siehe oben)
Teilnahme
und Anmeldeverfahren
Alle Mitgliedstaaten und
Nicht-Mitgliedstaaten sind eingeladen, am Kongress teilzunehmen. Die Generalversammlung
hat erneut alle Mitgliedstaaten eingeladen, am Tagungsteil auf hoher politischer Ebene mit
Staats- oder Regierungsoberhäuptern, Ministern oder Generalstaatsanwälten teilzunehmen
Gemäß den vorläufigen Verfahrensregeln des Kongresses, dürfen Vertreter von
Organisationen, die von der Generalversammlung eine permanente Einladung erhalten haben,
als stimmrechtlose Beobachter in Sitzungen und an der Arbeit aller internationalen
Konferenzen, die unter ihrer Schirmherrschaft stattfinden, teilnehmen.
Repräsentanten der Organe und Spezialabteilungen der Vereinten Nationen, sowie von
anderen internationalen Organisationen ernannte Beobachter werden auf den Kongress
eingeladen. Entsprechend können zum Kongress eingeladene Repräsentanten von NGOs, sowohl
die, die eine beratende Stellung am Wirtschafts- und Sozialrat haben, als auch andere, als
stimmrechtlose Beobachter an den Diskussionen des Kongresses teilnehmen.
Einzelne Fachleute auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung, der Rechtspflege und der
Behandlung von Straffälligen, die ihr Interesse an einer Teilnahme deutlich gemacht und
ihre fachlichen Qualifikationen dargestellt haben, können vereinzelt vom Generalsekretär
eingeladen werden und stimmrechtlos an den verschiedenen Kongressaktivitäten teilnehmen.
Teilnahmegebühr
Die Vereinten Nationen werden die
Reisekosten von je einem, von der Regierung ernannten Delegierten aus den 48 am wenigsten
entwickelten Ländern übernehmen. Diese Länder sind:
Afghanistan, Angola, Bangladesh, Benin,
Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Kambodscha, Cape Verde, die Zentralafrikanische Republik,
Tschad, die Komoren, der Kongo, Djibouti, Equatorial Guinea, Eritrea, Äthiopien, Gambia,
Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Kiribati, die Volksrepublik Laos, Lesotho, Liberia,
Madagaskar, Malawi, die Maldiven, Mali, Mauritania, Mozambique, Myanmar, Nepal, Niger,
Rwanda, Samoa, Sao Tome und Principe, Sierra Leone, die Solomonen, Somalia, der Sudan,
Togo, Tuvalu, Uganda, die Vereinigte Republik Tansania, Vanuatu, Yemen und Zambia.
Die Vereinten Nationen übernehmen keine Kosten der
Kongressteilnahme. Diese sollten von den Teilnehmern oder deren jeweiligen Regierungen
getragen werden. Es gibt keine Gebühr für die Kongressteilnahme.
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